Aufgaben:
Der FDF ist nicht nur Arbeitgeberverband und damit die berufsständische Vertretung der Floristfachgeschäfte und selbstständig tätigen Floristen, sondern versteht sich darüber hinaus als Dienstleister für die grüne Branche. Er bietet seinen Mitgliedern ein umfangreiches Servicepaket von A wie Ausbildungsberatung bis Z wie Zahlungsüberwachung an.
Unsere Angebote, z. B. Vergünstigungen durch Rahmenabkommen, werden ständig erweitert und aktualisiert wird. Darüber hinaus vertritt der FDF den Berufsstand in der Öffentlichkeit, z.B. durch floristische Sonderschauen und Berufswettkämpfe, sowie gegenüber Politik und Verwaltung.
Hier finden Sie die Übersicht über alle unsere Leistungen.
Organisation:
Der geschäftsführende Vorstand, der ehrenamtlich tätig ist, besteht aus 4 Personen:
dem Präsidenten, 2 Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Er wird von der Mitgliederversammlung auf 3 Jahre gewählt.
Die Geschäftsstelle, die sich auf dem Gelände des BZG Frankfurt befindet, ist zuständig für die Beratung und Betreuung der Mitgliedsbetriebe. Um darüber hinaus die Betreuung der Mitglieder auch basisnah gewährleisten zu können, ist der FDF Hessen in fünf Regionen gegliedert:
Nord, Ost, Mitte, Rhein-Main und Süd.
Jedes Mitglied ist einer Region zugeordnet und wird von dem Regionsvorsitzenden zu den örtlichen Veranstaltungen eingeladen. Die ordentliche Mitgliedschaft im FDF können Einzelpersonen und Firmen erwerben, die beruflich einen Blumeneinzelhandel betreiben oder selbständig als Florist tätig sind. Daneben gibt es Ehrenmitglieder und Fördermitglieder.
Aktuell
Partner und Fördermitglieder
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Mitgliederbereich
Im Mitgliederbereich finden Sie hilfreiche Unterlagen, PDF Formulare und vieles mehr.
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